1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln alle Engineering-Engagements (Architektur-, Datenplattform-, KI- und Laravel-Mandate) zwischen der Halvic Labs GmbH (nachfolgend «Halvic») und ihren Auftraggebern. Eigene oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit Halvic ihnen schriftlich zugestimmt hat.
Für Produkte, die unter eigenen Marken (z. B. PromptPult, Branchyx) angeboten werden, gelten separate AGB auf den jeweiligen Domains.
2. Vertragsabschluss
Ein Engagement-Vertrag kommt durch beidseitige schriftliche Bestätigung der Eckwerte (Leistungsumfang, Dauer, Tarif, Start) zustande. E-Mail-Bestätigung gilt als Schriftform.
3. Leistungen
Halvic erbringt Engineering-Leistungen nach «best effort». Konkrete Leistungs- und Qualitätsmerkmale werden im jeweiligen Engagement-Vertrag definiert.
4. Tarife und Zahlung
Tarife werden in CHF berechnet. Abrechnung erfolgt monatlich nachgelagert auf Basis erbrachter Stunden bzw. erreichter Meilensteine. Zahlungsfrist: 14 Tage netto. Auslagen werden zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet.
5. Geistiges Eigentum
Sofern nicht anders vereinbart, gehen alle im Rahmen eines bezahlten Engagements neu geschaffenen Arbeitsergebnisse mit Zahlung des Honorars auf den Auftraggeber über. Halvic behält Mitnutzungsrechte für eigene Folgeprojekte sowie das Recht, generische, nicht-vertrauliche Bausteine (Bibliotheken, Patterns) wiederzuverwenden.
6. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht Dritten zugänglich zu machen. Diese Pflicht besteht über das Engagement-Ende hinaus fort.
7. Gewährleistung und Haftung
Halvic haftet für nachgewiesene Fehler, die innerhalb von 30 Tagen nach Ablieferung schriftlich gerügt werden, durch Nachbesserung. Eine darüber hinausgehende Haftung — insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste — ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
8. Laufzeit und Kündigung
Engagements können von beiden Seiten unter Einhaltung der im Vertrag vereinbarten Frist (Standard: 4 Wochen) gekündigt werden. Bereits geleistete Arbeit ist abzurechnen.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende, rechtlich zulässige zu ersetzen.